Menschen in Notlagen

Die BZ-Aktion Weihnachtswunsch hilft, wenn das Geld für die Miete fehlt

Der Caritasverband unterstützt Menschen in Notlagen, die BZ-Aktion Weihnachtswunsch steuert dazu die finanziellen Mittel bei. Einige Beispiele, wie geholfen wird.  

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Wenn kein Geld für die Miete da ist, drohen Pfändungen.  | Foto: Kai Remmers
Wenn kein Geld für die Miete da ist, drohen Pfändungen. Foto: Kai Remmers
Mit den Mitteln der BZ-Aktion Weihnachtswunsch wird Menschen in prekären Lebenssituationen eine spürbare finanzielle Entlastung und zugleich Beistand gegeben. Die Spenden erweisen sich als besonders hilfreich, wo rasche und unbürokratische Hilfe nötig ist. Die Unterstützung erreicht insbesondere Menschen mit sehr geringem Einkommen. Der Caritasverband schildert einige Fälle, in denen geholfen werden konnte.

Mietrückstand: Herrn F., alleinerziehender Vater von zwei Söhnen, droht die Wohnungskündigung. Aus Mitteln der BZ-Aktion Weihnachtswunsch und einer sozialen Stiftung wird ein Teil des Mietrückstandes beglichen. Herr F. wird in den nächsten Monaten 100 Euro zusätzlich zur Miete zahlen, um den verbleibenden Rückstand auszugleichen.

Mietschulden: Frau T. wurde Opfer eines Verbrechens. Trotz einer psychiatrischen Behandlung ist sie in ihrer Persönlichkeit unsicher und wenig stabil. Sie ist dauerhaft arbeitsunfähig und auf Sozialleistungen angewiesen. Frau T. zieht in eine überteuerte Wohnung und bald gibt es Mietschulden. In der Beratung beim Caritassozialdienst wird sie bei der Suche nach einer preiswerteren Wohnung unterstützt. Durch eine Beihilfe wird erreicht, dass sie vorübergehend in der alten Wohnung bleiben kann, bis sie eine neue Bleibe gefunden hat.

Fahrtkosten: Herr I. aus Kamerun beantragt die anstehende Passverlängerung. Die fertigen Unterlagen sind in Berlin persönlich abzuholen. Bei den Kosten für die Fahrt und die notwendige Übernachtung wird er unterstützt, da er diese von seinem geringen Lohn nicht bezahlen kann.

Mietkaution: Herr J. ist seit Kurzem Rentner. Die Rente ist deutlich niedriger als der bisherige Lohn. Herr J. hatte sich daher erfolgreich um eine preiswerte Wohnung bemüht. Bei der Caritas bittet er um eine finanzielle Hilfe, da er die Mietkaution nicht aufbringen kann. Er erhält einen Teilbetrag.

Gebrauchtmöbel: Seit etwa zwei Jahren wird der Lebenspartner von Frau E. ihr gegenüber gewalttätig. Sie führen inzwischen innerhalb der Wohnung ein getrenntes Leben. Endlich findet Frau E. eine eigene Wohnung und zieht um. Auf ihre Bitte hin bewilligt ihr die Caritas eine BZ-Beihilfe zur Anschaffung einzelner Gebrauchtmöbel.

Warme Wohnung: Familie L., ein älteres Ehepaar mit einem erwachsenen Sohn mit Behinderung, ist sehr beunruhigt. Die Jahresabrechnung des Wärmeversorgers brachte eine unerwartet hohe Nachzahlung. Das Einkommen besteht aus einem geringen Lohn und ergänzenden Leistungen des Jobcenters. Die Ersparnisse sind aufgebraucht, weil kurz zuvor Winterreifen finanziert werden mussten. Zur Sicherung der Wärmeversorgung wird eine Beihilfe gewährt.
Spendenkonten für die Weihnachtsaktion

Volksbank Lahr
BIC: GENODE61LAH
IBAN: DE72 68290000 0001 2222 01
Sparkasse Offenburg/Ortenau
BIC: SOLADES1OFG
IBAN: DE85 66450050 0076 000555

Lebensunterhalt: Frau S. ist mit ihren zwei Kindern von ihrem Partner verlassen worden. Er hat sie mittellos mit den beiden Kindern zurückgelassen. Frau S. ist der deutschen Sprache nicht mächtig. Sie wusste nicht, was für sozialrechtliche Ansprüche sie hat und wendete sich an den Caritasverband. Die BZ-Spendenmittel werden zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes eingesetzt.

Fahrtkosten: Herr H. ist alleinerziehend mit fünf Kindern. Seine Kinder und er mussten viel durchmachen, weil die Mutter der Kinder alkoholabhängig ist. Er hat sehr für die Familie gekämpft und reiste regelmäßig zu den Suchtkliniken, in denen Frau H. untergebracht war. Dafür nahm er viele Schulden auf. Leider blieb sein Einsatz ohne Erfolg, so dass Herr H. sich nun nur noch auf seine fünf Kinder konzentriert. Herrn H. wurde ein Zuschuss für die Fahrtkosten gegeben, damit er seine Schulden begleichen kann.

Stromrechnung: Frau F. hat unter körperlich schwer gearbeitet und davon starke Rückenschmerzen bekommen. Weil sie bei der Arbeit oft gefehlt hat, wurde ihr gekündigt. Wegen der Schmerzen war sie lange Zeit in einer Reha. Frau F. ist alleinerziehend mit zwei Kindern (7 und 11 Jahre). Sie hat kaum finanzielle Mittel, musste sehr viele Rechnungen bezahlen und der Antrag auf Arbeitslosengeld I war noch nicht bewilligt. Damit der Strom der Familie nicht abgestellt wird, wurde Frau F. eine Beihilfe ausbezahlt.

Zugfahrkarte: Frau D. ist mit ihrem zweiten Kind schwanger. Nach wiederholter Krankmeldung verweigert der Arbeitgeber ihr die Lohnauszahlung. Das Geld wird dringend für die Alltagssicherung gebraucht und Frau D. bringt die Sache vor Gericht. Zu dieser Zeit erhält sie einen Anruf vom Onkel aus Hamburg. Der älteste Sohn sei schwer erkrankt und müsse im Krankenhaus behandelt werden. Frau D. erhält eine Beihilfe für die Zugfahrt nach Hamburg.
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