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Neues Gesetz

Wer sich eine Pflege-Auszeit nimmt, wird rückwirkend entlastet

BZ-Plus Ein neues Gesetz erlaubt, Ansprüche für 2015 und 2016 jetzt noch geltend zu machen. Das Geld dient dazu, die Kosten für die Unterkunft des Pflegebedürftigen zu decken.  

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Die Pflege von Angehörigen erfordert viel Mitgefühl.   | Foto: DPA
Die Pflege von Angehörigen erfordert viel Mitgefühl. Foto: DPA
Endlich mal ausspannen und Urlaub machen: Viele Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, sind mit ihren Kräften am Ende und benötigen eine Auszeit. Wenige wissen: Zu ihrer Entlastung gibt es Geld, und das jetzt sogar rückwirkend – bis zu 2496 Euro für die Jahre ...

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