Asylpolitik

Wer prüft Vermögen von Flüchtlingen – das Land oder die Kreise?

Eine Nachricht hat am Donnerstag in Südbaden Verwunderung ausgelöst: Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, dass Asylbewerber auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes ihr ganzes Vermögen abgeben müssen – bis auf 350 Euro. Weder im Regierungspräsidium Freiburg noch in den Gemeinden wusste man zu diesem Zeitpunkt von dieser Praxis.  

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"Bei uns ist das nicht bekannt", sagte Matthias Henrich, Pressesprecher des Regierungspräsidiums in Freiburg. In den Erstaufnahmeeinrichtungen würde man den Flüchtlingen kein ...

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