Wenn reif, dann richtig
Justizminister Goll will Jugendliche wie Erwachsene verurteilt sehen: Konflikt in der FDP.
STUTTGART. Das Thema ist nicht neu, hat aber im Wahlkampf wieder Konjunktur: die umstrittene Forderung nach einer Strafrechtsverschärfung für junge Täter. Das geltende Gesetz ermöglicht den Richtern einen Ermessensspielraum. 18- bis 21-Jährige, die nach ihrer "sittlichen und geistigen Entwicklung" einem Jugendlichen gleichstehen, dürfen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Das sieht auch für schwerste Taten einen Strafrahmen von maximal zehn Jahren Haft vor. Was 1954 noch die Ausnahme war (fast 80 Prozent der verurteilten Heranwachsenden wurden damals ...