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Die Wähler wissen kaum, dass sie in seltenen Fällen der Partei auch schaden können. Foto: schneider
KARLSRUHE. Ein kleiner Fehler im Bundeswahlgesetz führt dazu, dass der Bundestag ganz neu über das Wahlrecht nachdenken muss. Gestern erklärte das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlgesetz für verfassungswidrig. Es darf aber übergangsweise noch bis 2011 angewandt ...