Wenn Kinder zu Eheleuten werden
Unicef kämpft gegen die frühe Verheiratung von Mädchen und Jungen in aller Welt.
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"Eine frühe Ehe bedeutet das plötzliche Ende der Kindheit und eine Verletzung der Kinderrechte", erklärte die Unicef-Exekutivdirektorin Henrietta Fore in New York. Kinder-Bräutigame seien gezwungen, die verantwortliche Rolle eines Erwachsenen zu übernehmen. Eine frühe Ehe führe zu früher Vaterschaft und dadurch zu noch größerem Druck, für die Familie zu sorgen.
Kinderehen bei Jungen sind laut Unicef in einer Reihe von afrikanischen Ländern südlich der Sahara verbreitet, in Lateinamerika und der Karibik, in Südasien sowie Ost-Asien und der Pazifik-Region. Am häufigsten heiraten minderjährige Jungen in der Zentralafrikanischen Republik (28 Prozent), gefolgt von Nicaragua (19 Prozent) und Madagaskar (13 Prozent).
Mädchen befänden sich deutlich häufiger in sogenannten Frühehen, hieß es. Jede fünfte junge Frau wurde demnach als Kind verheiratet. Bei jungen Männern käme das bei jedem Dreißigsten vor. Das Risiko einer Kinderehe steige, je ärmer, ländlicher und bildungsferner eine Familie lebe. Laut Unicef werden pro Jahr etwa zwölf Millionen weitere minderjährige Mädchen verheiratet. Die Zahlen gingen trotz aller Bemühungen internationaler Organisationen nur langsam zurück.
Auch wenn hierzulande keine Kinderehe geschlossen werden dürfen, wird derzeit über die deutschen Gesetze zur Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen Minderjähriger gestritten. Seit Juli 2017 gilt: Ehen, die im Ausland legal geschlossen wurden, sind in Deutschland unwirksam, wenn einer der Ehepartner unter 16 Jahre alt ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste die Vorschrift bereits anwenden. Im Einzelfall war es um ein 2015 aus Syrien geflüchtetes Paar gegangen. Beide Partner sind nach syrischem Recht wirksam verheiratet. Der Ehemann war bei der Hochzeit 21, das Mädchen hingegen 14 Jahre alt.
Der BGH bezweifelte aber, ob die neue Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "Der Bundesgerichtshof beanstandet, dass das Gesetz sogenannte Kinderehen automatisch für unwirksam erklärt, ohne dass eine Prüfung im Einzelfall stattfindet", erklärte damals die BGH-Presserichterin, Dietlind Weinland.