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Wenn die Abrechnung nicht stimmt

Mieter haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie bei einer Nebenkostenabrechnung mit formellen oder inhaltlichen Fehlern richtig vorgehen.  

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Wurden die Kosten für Hausmeister, Was... Mietvertrag als umlegbar vereinbart?   | Foto: Astrid Gast/mumi/Andrey Popov (fotolia.com)
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Wurden die Kosten für Hausmeister, Wasserverbrauch und Treppenhausreinigung im Mietvertrag als umlegbar vereinbart? Foto: Astrid Gast/mumi/Andrey Popov (fotolia.com)

Manche Betriebskostenabrechnung ist nicht in Ordnung. Mitunter sieht der Mieter auf den ersten Blick, dass Fehler enthalten sind – wie etwa ein einfacher Rechenfehler oder dass zu wenig Vorauszahlungen berücksichtigt wurden. Denkbar ist auch, dass die Abrechnung rechnerisch nicht nachvollziehbar ist oder unverständliche Abkürzungen enthält. Es stellt sich dann die Frage, wie der Mieter vorgehen kann – oder muss.

Zunächst: Immer hat der Mieter das Recht, Einsicht in die Unterlagen beim Vermieter oder Verwalter zu nehmen. Das muss er sogar, wenn er bestimmte Unklarheiten beanstandet, denn sonst kann es sein, dass seine Einwände vom Gericht als zu allgemein ("so hohe Kosten können nicht sein") gewertet werden (AG Berlin-Mitte, ...

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