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Verhandlung am Amtsgericht

Wenn das Taxi billiger ist als die Fahrradfahrt

BZ-Plus Don’t drink and drive – zu Deutsch "nicht trinken und fahren" – gilt nicht nur für Führer von Autos und Motorrädern. Ein Fahrradfahrer muss sich vor Gericht in St. Blasien verantworten.  

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Ein Taxi zu nehmen, wäre manchmal einfach schlauer.   | Foto: Daniel Ernst (stock.adobe.com)
Ein Taxi zu nehmen, wäre manchmal einfach schlauer. Foto: Daniel Ernst (stock.adobe.com)
Betrunken auf dem Fahrrad unterwegs – auch das kann gefährlich werden und ist auch deshalb nicht erlaubt. Im Amtsgericht in St. Blasien erschien der 20-jährige Angeklagte ohne Anwalt, aber in Begleitung seines Vaters. Vor nicht ganz einem Jahr hatte er mit Freunden ein Fest besucht und dort auch viel Alkohol zu sich ...

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