Weniger Aufgaben für Ortsrathäuser
Gesetzliche Vorgaben, etwa im Passwesen, fordern Verwaltung.
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EFRINGEN-KIRCHEN/MAPPACH (cre/ vl.) Es gibt einige Änderungen in der Zuständigkeit der Ortsverwaltungen. So ist künftig etwa für das Beantragen von Pässen ausschließlich das Rathaus im Zentralort zuständig. Darauf hat auch Ortsvorsteher Günther Graser in der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Mappach hingewiesen. Der Hintergrund sind neue gesetzlich Vorgaben.
Alle Ortsvorsteher seien über die Neuerungen informiert worden, berichtet Hauptamtsleiter Walter Silbereisen auf Anfrage der BZ. Vom 1. November an werden ...