Wassergesetz schränkt Bauen ein

Das Gesetz begrenzt Bauen und Planen – aber es gibt Hintertüren und in Schwanau die Aussicht auf den Schutterentlastungskanal.  

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SCHWANAU. Auf Grundstücken, die im Überflutungsszenario für ein Hundertjähriges Hochwasser liegen, herrscht Planungs- und Bauverbot. So schreibt es das Landeswassergesetz vor, das seit Anfang des Jahres gültig ist. Die Sanierung des Schutterentlastungskanals brächte Schwanau aus der Gefahrenzone heraus und würde Hauseigentümer und Gemeinde von Einschränkungen befreien. Doch die Sanierung kann noch fünf Jahre dauern.

Das neue Gesetz
Die kartierten Bereiche
Ratlosigkeit bei der Umsetzung
Das Gesetz ist zwar in Kraft, aber hinterlässt Ratlosigkeit. Die bisherigen Kartierungen sind rechtlich nämlich nicht verbindlich, also angreifbar, ...

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