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Was wahr ist, sollte wahr bleiben

  • Fr, 03. Januar 2003
    Bad Säckingen

     

42-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie vor Gericht die Unwahrheit gesagt hatte / Glaubhafte Zeugenaussage.

BAD SÄCKINGEN (sts). "Lügen haben kurze Beine" - und können teuer werden, erst recht vor Gericht: Vom Amtsgericht Bad Säckingen wurde eine 42-jährige Frau zu einer Geldstrafe verurteilt, weil in einem anderen Verfahren vor Gericht die Unwahrheit gesagt haben soll.

Jetzt, im Verfahren gegen die Frau aus Murg, mutet es an, wie ein Streit um des Kaisers Bart: Wer hat was zuerst gesagt? Im Januar dieses Jahres wird dies wohl anders gewesen sein. Da musste sich nämlich ihr ...

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