Rente
Sechs Schritte zum Ruhestand: Was vor der Rente alles zu regeln ist
dpa & BZ-Redaktion
Do, 04. Juli 2024, 10:00 Uhr
Wirtschaft
Die Altersgrenze für die Rente steigt schrittweise auf 67 Jahre. Viele gehen aber früher. So oder so haben angehende Rentner einiges zu erledigen.
Schritt 1: Rentenkonto klären
Wer sich mit dem Gedanken an die Rente trägt, stellt sich wohl zuerst die Frage, ob er oder sie sich ein Ausscheiden aus dem Arbeitsleben finanziell leisten kann und ab wann die Rentenvorschriften den Weg raus aus dem Job erlauben. In der Regel kann ein Anspruch auf Altersruhegeld frühestens mit 63 bestehen. Ersteres ist eng mit der Rentenhöhe verknüpft. Diese Angabe liefert in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie schickt gesetzlich Versicherten vom 55. Lebensjahr an alle drei Jahre die Rentenauskunft zu. Darin steht sowohl, wann jemand in Rente gehen kann, als auch, zu welchen Konditionen. Auch enthält das Schreiben den Versicherungsverlauf. Das sind die Zeiten, die bei der Rente mitzählen. Angehende Ruheständler sollten die Unterlagen auf Fehlzeiten prüfen, damit sie Lücken durch das Nachreichen von Zeugnissen schließen können. Die Kontenklärung ist mindestens ein Jahr vor Beginn des neuen Lebensabschnitts ratsam.
Schritt 2: Rente ausrechnen lassen
Auf Antrag angehender Rentner rechnet der Versicherungsträger aus, wie hoch das Ruhestandsgeld etwa sein wird. Basis sind die über die Kontenklärung dokumentierten Rentenzeiten. Vor dem Antrag sollte sich jeder beraten lassen – etwa zu den Abschlägen, die bei früherem Rentenbeginn anfallen, zu möglichen Ausgleichszahlungen und zur steuerlichen Absetzbarkeit. Thema können auch im Ausland erworbene Rentenzeiten sein. Ergebnis ist die Bruttorente. Von ihr gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell Steuern ab.
Schritt 3: Finanzielle Lage sondieren
Ein Kassensturz tut Not. Welche Kosten sind da, welche fallen bald an? Was kommt rein? Auf der Habenseite können Sparguthaben, Lebensversicherungen und Riester-Rente sowie betriebliche Altersvorsorge stehen. Hinzu kommen Minderausgaben, etwa wenn Fahrkosten wegfallen. Andererseits gilt es, den Bedarf zu betrachten – will man reisen, größere Anschaffungen tätigen? Wer größere Geldbeträge erwartet, sollte mit dem Steuerberater reden und sich Gedanken über Anlegen oder Ausgeben machen.
Schritt 4: Mit dem Chef sprechen
Es existiert keine Pflicht, den Chef über die Pläne zu informieren. Bescheid wissen sollte er oder sie dennoch. Das ist vor allem angebracht, wenn jemand trotz Rentenbezug weiterarbeiten will oder der Arbeitgeber Interesse daran hat. Wichtig ist der Arbeitsvertrag: Dort könnte stehen, ob das Arbeitsverhältnis automatisch mit Rentenbeginn endet oder der Arbeitnehmer kündigen muss. In dem Fall ist die Kündigungsfrist zu beachten.
Schritt 5: Die Rente beantragen
Heute letzter Arbeitstag, morgen kommt automatisch die Rente? Ganz so geht es nicht. Vielmehr müssen angehende Ruheständler einen formellen Rentenantrag einreichen. Die DRV empfiehlt, den Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestandsdatum zu stellen.
Schritt 6: Auf den Bescheid warten
Sicher ist die Rente, sobald der Rentenbescheid im Briefkasten liegt. Das Schreiben sollte etwa einen Monat vor dem Ruhestand da sein.
Flexibler Übergang: Ein bisschen Arbeit, ein bisschen Ruhestand: So funktioniert die Teilrente
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.
Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr