Account/Login

Mietrecht

Was Mieter über den Keller einer Wohnung wissen müssen

Bei der Wohnungsbesichtigung vernachlässigen viele den Keller. Dabei wird der Abstellraum im Laufe der Mietzeit immer wichtiger – weil sich so einiges ansammelt. Doch Vorsicht: Mieter dürfen dort längst nicht alles lagern.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer einen Kellerraum mitgemietet hat, ...icht separat von der Wohnung kündigen.  | Foto: Andrea Warnecke
Wer einen Kellerraum mitgemietet hat, dem kann ein Vermieter den Raum nicht separat von der Wohnung kündigen. Foto: Andrea Warnecke
"Wer Wert auf einen Keller legt, sollte dies vorher mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren", rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Andernfalls müssen Mieter im Zweifel ohne den zusätzlichen Abstellraum auskommen. Wurde ein Kellerraum mitgemietet, kann er aber auch nicht einfach vom Vermieter separat gekündigt werden.
Wer seine Sachen wo abstellen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel