Staatssymbol

Was darf man mit einer Deutschlandflagge anstellen und was nicht?

BZ-Plus Schwarz-Rot-Gold ist als Staatssymbol strafrechtlich geschützt. Die Grundrechte gelten trotzdem. Ein Überblick, was man mit staatlichen Symbolen machen darf und was verboten ist:  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Selbst eine so gefärbte Socke darf nicht verunglimpft werden.   | Foto: Illustration: Adobe.com
Selbst eine so gefärbte Socke darf nicht verunglimpft werden. Foto: Illustration: Adobe.com
Das Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag einen 38-jährigen Berliner zu einer Geldstrafe von 2500 Euro (50 Tagessätze) verurteilt. Er hatte an seinem Arbeitsplatz eine Deutschlandfahne aufgehängt, bei der der goldene Streifen abgeschnitten war. Bilder davon stellte er ins Internet. Die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel