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Was bei den Weiler Fasnachtsfeuern verbrannt werden darf – und was nicht

Für die Fasnachtsfeuer in Weil am Rhein wird Brennmatrial gesucht. Aber nicht alles darf ins Feuer. Wurzelstöcke sind zum Beispiel nicht erlaubt.  

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Bald brennen wieder die Fasnachtsfeuer.  | Foto: Ulrich Senf
Bald brennen wieder die Fasnachtsfeuer. Foto: Ulrich Senf

Damit genügend Brennmaterial an den Fasnachtsfeuern vorhanden sein wird, ist auch der Betriebshof der Stadt mit von der Partie. Die Mitarbeitenden kümmern sich einmal mehr um die Annahme in Altweil und Haltingen. Offizielle Annahmetermine sind am Freitag, 28. Februar, in der Zeit von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr sowie am Samstag, 1. März, zwischen 9 und 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr bei den Fasnachtsfeuerplätzen in Haltingen und in Weil am Rhein.

Reiner Müller, stellvertretender Leiter des Betriebshofs, verweist auf die Spielregeln, die es bei der Anlieferung einzuhalten gilt: "Müll, Steine, Dreck, Erde oder auch Wurzelstöcke haben im Fasnachtsfeuer nichts zu suchen." Müller bittet darum, nur geeignetes Brennmaterial abzugeben. Und das wäre? Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis zu 15 Zentimeter Durchmesser sowie unbehandeltes Holz in haushaltsüblichen Mengen (maximal zwei Kubikmeter). Lackierte Hölzer, wie beispielsweise Fensterholz, dagegen darf nicht verbrannt werden. Nicht abgegeben werden dürfen auch Plattenwerkstoffe, Wurzelstöcke sowie Erde, Laub oder Müll. Fasnachtsfeuerplätze sind keine Müllhalden: Und so appelliert Müller an die Vernunft der Menschen. Stoße man erneut auf Steine und Dreck, müsse man den Bereich umzäunen und absperren lassen.

Fasnachtsfeuer-Termine: Am 9. März (Haltingen) und am 15. März (Altweil) werden wieder glühende Scheiben ins Tal geschleudert und ihre Spuren in den Nachthimmel ziehen, um die dunklen und finsteren Geister des Winters zu vertreiben. Bereits am 8. März wird das Fasnachtsfeuer in Ötlingen oberhalb des Friedhofs angezündet.

Schlagworte: Reiner Müller
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