Gesetzeslage zu Abschiebungen

Warum straffällige Syrer derzeit nicht nach Syrien abgeschoben werden können

Bei der Innenministerkonferenz Ende November wird erneut über den seit 2012 geltenden Abschiebestopp nach Syrien diskutiert – vor allem für die Fälle, in denen syrische Migranten zu Straftätern werden.  

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Noch immer ist die  syrische Stadt Ale... von Raketen getroffenen Wohngebiet.    | Foto: AFP
Noch immer ist die syrische Stadt Aleppo das Ziel von Angriffen. Unser Bild vom 25. Oktober dieses Jahres zeigt ein ausgebranntes Auto in einem von Raketen getroffenen Wohngebiet. Foto: AFP

Die Bundesregierung bewertet die Sicherheitslage in Syrien neu. Bis zur Innenministerkonferenz (IMK) Ende November soll ein Bericht vorliegen, sagte ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Auf der IMK wird auch über den bisherigen Abschiebestopp nach Syrien diskutiert und ob zumindest die Abschiebung von Straftätern erlaubt wird.

Der Abschiebestopp nach Syrien gilt seit 2012. Er wurde zuletzt im Dezember 2016 von der Innenministerkonferenz für ein Jahr verlängert. Auch damals gab es im Vorfeld eine Diskussion, ob es nicht Ausnahmen für straffällige Syrer geben sollte. Deshalb war auch in diesem ...

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Schlagworte: Joachim Herrmann, Thomas Strobl

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