Verpackungssteuer

Warum die Tübinger Steuer auf Fast-Food-Packungen zulässig ist

BZ-Plus Das Tübinger Modell einer Steuer auf Einweg-Verpackungen bei Speisen und Getränken ist zulässig. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts herrscht Rechtssicherheit. Freiburg könnte bald folgen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht lehnte dabei die Verfassungsbeschwerde einer Franchise-Nehmerin der Fast-Food-Kette McDonald's ab. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Boris Palmer, Sebastian Wolfrum, Stephan Harbarth

Weitere Artikel