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Hält man es in der Wohnung nur noch mit Wärmflasche aus, sollte schnell der Vermieter angerufen werden. Foto: hanne gössl
Vermieter, die eine Wohnung mit Heizung vermieten, müssen auch dafür sorgen, dass die Wohnung ordnungsgemäß beheizt werden kann. Mängel an der Heizungsanlage befreien sie nicht von dieser Pflicht.
Die Dauer der Heizperiode ist nicht gesetzlich ...