Waldkirch siegt im Streit um Abwasserabgabe
Gutachter weist im Musterprozess gegen Landratsamt und Regierungspräsidium die ausreichende Leistungsfähigkeit der städtischen Kanalisation nach.
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WALDKIRCH/FREIBURG (BZ/wal). Die Stadt Waldkirch hat den mehrjährigen Musterprozess gegen das Landratsamt und das Regierungspräsidium um die Entrichtung der Abwasserabgabe gewonnen. Mit Urteil vom 11. September (AZ.: 7 K 1809/99) hat das Verwaltungsgericht den Abgabenbescheid in Höhe von 25 000 Euro aufgehoben. Wird das Urteil rechtskräftig, muss das Landratsamt den Betrag zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
Eine Abwasserabgabe muss grundsätzlich derjenige bezahlen, der Abwasser direkt in ein öffentliches Gewässer einleitet, auch wenn es (teilweise) geklärt worden ist. Abgabepflichtig sind deshalb außer direkt einleitenden Gewerbebetrieben hauptsächlich die Gemeinden für die Einleitungen aus ihrer Kanalisation. Sie wiederum legen die ...