Serie zur Kommunalwahl

Wahlrecht ab 16 - macht das Sinn?

BZ-SERIE (4): Das kommunale Wahlrecht für 16- und 17-Jährige ist umstritten / Was sind die Argumente der Befürworter und Gegner?.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bei der Kommunalwahl am 25. Mai dürfen in Baden-Württemberg vielerorts zum ersten Mal Minderjährige an die Wahlurne. Deshalb gehören zu den 7,9 Millionen Wahlberechtigten auch 200 000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Sie können über die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel