Wahlbriefe sicher unter Verschluss
Genaue Regeln stellen sicher, dass bei der Briefwahl alles korrekt abläuft/Bei konkretem Verdacht ist eine Wahlanfechtung denkbar.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
EFRINGEN-KIRCHEN/FISCHINGEN/ EIMELDINGEN. Immer wieder kommt es in der Welt nach Wahlen zum Verdacht auf Wahlfälschung – in Deutschland zum Glück eher selten. In dieser Woche ging mit Blick auf die Wahlen am 25. Mai allerdings schon eine besorgte Anfrage bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt ein. Ein Eimeldinger Briefwähler machte sich Gedanken darüber, ob seine Briefwahlstimme im Eimeldinger Rathaus fälschungssicher aufgehoben sei. Das Landratsamt sah keinen Grund zur Sorge.
Die Wahlordnung schreibt zu den Briefwahlunterlagen vor: "Die für den Eingang der Wahlbriefe zuständige Stelle sammelt die Wahlbriefe ungeöffnet und hält sie unter Verschluss." Die gesetzliche Regelung sei damit zwar eindeutig, aber ...