Wahlaufrufe im Betrieb bei Sick nicht zulässig
Arbeitsgericht hat entschieden.
Ronny Gert Bürckholt
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WALDKIRCH/FREIBURG. Der Betriebsrat des Sensorenherstellers Sick darf keine Wahlaufrufe mehr im Unternehmen verbreiten. Das entschied gestern das Arbeitsgericht Freiburg per einstweiliger Verfügung. Sollten sich Betriebsratschef Rudolf Schlegel nicht daran halten, droht ihm eine Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro oder zehn bis 20 Tage Ordnungshaft.
Der Betriebsrat hatte unter dem Titel "Es steht viel auf dem Spiel" in einem Rundschreiben im ...