Die AfD wird als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Mitglieder mussten ihre Waffen abgeben. Zurecht entschied ein Gericht. Die Kläger gingen in Berufung. Nun gibt es Eilbeschlüsse.
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Münster: Bei dem Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz stehen Teilnehmer der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG). Foto: Guido Kirchner (dpa)
Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, ...