Mit Gewinn leben
Vorsicht bei Mietschulden!
Wer als Mieter mit zwei Monatsmieten in Zahlungsrückstand gerät, dem kann – wenn man von der aktuellen Ausnahme wegen der Corona-Krise absieht – fristlos gekündigt werden.
Di, 14. Jul 2020, 11:57 Uhr
Haus & Garten
Thema: Mit Gewinn leben
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