Account/Login

Schwäbischer Brauer

Vor Gericht: Kann ein Bier auch bekömmlich sein?

"Besonders bekömmlich": Ein schwäbischer Brauer streitet sich mit einem Abmahnverein wegen dieser Werbeaussage vor Gericht. Ist das ein Präzedenzfall oder doch Werbecoup?  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gottlieb Härle gibt sich kämpferisch.   | Foto: dpa
Gottlieb Härle gibt sich kämpferisch. Foto: dpa
STUTTGART. "Nee", antwortet Gottlieb Härle, und das zieht er ganz besonders lang. "Nee", er habe noch nie nachgerechnet, ob seine Prozesskosten nicht aufgewogen werden durch die Bekanntheit, die seine Biermarke unterdessen erlangt habe. Gerade eben hatte das Oberlandesgericht den Brauer aus Leutkirch noch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel