Vor bösen Überraschungen schützen
Bauherren und Handwerker sollten sich absichern, falls der Geschäftspartner finanzielle Schwierigkeiten bekommt
Von Felix Mayer
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
LÖRRACH Sowohl für die ausführende Firma als auch für den Bauherrn entstehen im Rahmen der Durchführung eines Bauvorhabens oft nicht kalkulierbare Risiken. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweils anderen Vertragspartners sind nicht immer bekannt. Bei planmäßigen Bauablauf hat der Unternehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen, je nach Größe des Bauvorhabens sind dies erhebliche Beträge. Störungen im Bauablauf mit Schäden, die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn nach sich ziehen, nehmen bisweilen ungeahnte finanzielle Ausmaße an. Diesen Unwägbarkeiten sollte Rechnung getragen werden.
Vertrauen ist gut, Sicherheit ist besserDas Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des anderen Vertragspartners allein genügt nicht. Vielmehr sollte Vorsorge für den Fall getroffen werden, dass der Verpflichtete nicht zahlen will oder – was zunehmend auftritt – es nicht kann.
Für den ...