Visumpflicht fürs Einkaufen
Im kleinen Grenzverkehr wird die Grenzkarte für in der Schweiz wohnhafte Ausländer von Deutschland nicht mehr anerkannt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BASEL (BZ). Der deutsche Einzelhandel an der Schweizer Grenze am Hochrhein muss den Gürtel etwas enger schnallen, weil die Bürokratie sich etwas breiter macht: Seit dem 15. August reicht für visumpflichtige Ausländer in den Grenzkantonen eine einfache Grenzkarte nicht mehr aus, wenn sie in Deutschland einkaufen wollen. Ohne Visum dürfen sie nicht mehr einreisen. Die von der Schweiz ausgestellte Grenzkarte wird von Deutschland nicht mehr anerkannt.
Seit über 30 Jahren hat die Grenzkarte als Visumersatz für die in den Schweizer Grenzkantonen lebenden Türken, Bosnier, Tamilen und andere Ausländer, die eigentlich ein offizielles deutsches ...