Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort lautet der Vorwurf, gegen den sich ein 61-Jähriger vor dem Amtsgericht St. Blasien verteidigt hat. Seiner Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl stimmte die Staatsanwaltschaft nicht zu.
Verurteilt worden war der 61-Jährige zu einer Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis. Vorgeworfen wird ihm, im Oktober vergangenen Jahres mit seinem Auto ein auf einem Parkplatz vor einer Gaststätte stehendes Fahrzeug touchiert und dadurch beschädigt zu haben.
Die Direktorin des Amtsgerichtes Susanne Lämmlin-Daun wies zu ...