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Viele haben keinen vollen Schutz

  • Uwe Schmidt-Kasparek

  • Di, 29. Juli 2003
    Wirtschaft

     

Für Blitzschäden wird nur gezahlt, wenn das Unwetter unmittelbar am Haus tobt.

FREIBURG. Blitzschäden werden von der Hausrat- und der Gebäudeversicherung ersetzt. Eine Entschädigung aus der Versicherung, die abzuschließen aber auch in Baden-Württemberg inzwischen ...

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