Weil Tauben in einer Firma im Ostalbkreis zur Plage geworden sind, hat das Landratsamt Tod durch Genickbruch angeordnet. Diese Erlaubnis hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nun gestoppt.
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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine behördliche Erlaubnis zum Töten von Tauben gestoppt, die in einem Betrieb im Ostalbkreis zur Plage geworden waren. Das Landratsamt habe nicht hinreichend geprüft, ob diese Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Der ...