Das Verwaltungsgericht hat im Verfahren um den vorläufigen Rechtsschutz zur Fußgängerzone den Antrag eines Emmendinger Geschäftsmannes zurückgewiesen, der die Rechtmäßigkeit der Fußgängerzone überprüft haben möchte.
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EMMENDINGEN (ja). Die Erweiterung der Fußgängerzone ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg voraussichtlich rechtmäßig. Deswegen wies das Gericht jetzt in einem Beschluss den Eilantrag von Karl-Friedrich Jundt-Schöttle gegen diese Erweiterung zurück. Jundt-Schöttle, Seniorchef des Modehauses am ...