Verwaltungsgericht stärkt Basler Wohnschutz
Um wie viel Geld darf eine Wohnung bei einer Neuvermietung teurer werden? Darüber stritt ein Basler Vermieter mit der Wohnschutzkommission vor Gericht.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Im konkreten Fall ging es um eine Dreizimmerwohnung im Klybeckquartier, deren langjähriger Mieter verstorben war. Der Vermieter hatte gegen den Entscheid der Wohnschutzkommission Rekurs eingelegt, die ihm lediglich einen Mietzinsaufschlag von 44,30 Franken gewähren wollte. Dies lag weit unter dem festgeschriebenen Maximum von 120 Franken für eine Wohnung dieser Größe. Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass der Kanton den Überwälzungstarif von den Sanierungs- auf die Mietkosten zurecht um 50 Prozent reduzieren darf und der Vermieter den lange vernachlässigten ordentlichen Unterhalt nicht als wertvermehrend taxieren könne.
Mit der Festlegung eines Mietzinsaufschlags um 72,30 Franken setzte das Verwaltungsgericht nun doch einen deutlich höheren Betrag fest, als dies die Wohnschutzkommission getan hatte. Als Begründung nannte das Gericht eine Anpassung des Referenzzinssatzes sowie einen Formfehler bei der Pauschalierung der Investitionsberechnungen.
Der Mieterinnen- und Mieterverband spricht in einer Medienmitteilung vom Donnerstag dennoch von einer "Kanterniederlage für Rendite-Investoren". Das Gericht habe dem Basler Wohnschutz voll und ganz entsprochen und die dagegen gerichteten "Generalangriffe des Rendite-Investments" zurückgewiesen.
Kommentare
Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.
Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren