Verwaltungsgericht stärkt Basler Wohnschutz

Um wie viel Geld darf eine Wohnung bei einer Neuvermietung teurer werden? Darüber stritt ein Basler Vermieter mit der Wohnschutzkommission vor Gericht.  

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Statt um 120 Franken darf ein Basler Vermieter den Mietzins für eine sanierte Dreizimmerwohnung lediglich um 72,30 Franken pro Monat erhöhen. Das geht aus einem Urteil des Basler Verwaltungsgericht hervor, das aber den zuvor von der Wohnschutzkommission festlegten Aufschlag deutlich nach oben korrigiert hat. Das Gericht hatte als zweite Instanz den laut Wohnraumfördergesetz eingeschränkten Mietzinsaufschlag nach Sanierungsarbeiten in Wohnungen zu beurteilen.

Im konkreten Fall ging es um eine Dreizimmerwohnung im Klybeckquartier, deren langjähriger Mieter verstorben war. Der Vermieter hatte gegen den Entscheid der Wohnschutzkommission Rekurs eingelegt, die ihm lediglich einen Mietzinsaufschlag von 44,30 Franken gewähren wollte. Dies lag weit unter dem festgeschriebenen Maximum von 120 Franken für eine Wohnung dieser Größe. Das Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass der Kanton den Überwälzungstarif von den Sanierungs- auf die Mietkosten zurecht um 50 Prozent reduzieren darf und der Vermieter den lange vernachlässigten ordentlichen Unterhalt nicht als wertvermehrend taxieren könne.

Mit der Festlegung eines Mietzinsaufschlags um 72,30 Franken setzte das Verwaltungsgericht nun doch einen deutlich höheren Betrag fest, als dies die Wohnschutzkommission getan hatte. Als Begründung nannte das Gericht eine Anpassung des Referenzzinssatzes sowie einen Formfehler bei der Pauschalierung der Investitionsberechnungen.

Der Mieterinnen- und Mieterverband spricht in einer Medienmitteilung vom Donnerstag dennoch von einer "Kanterniederlage für Rendite-Investoren". Das Gericht habe dem Basler Wohnschutz voll und ganz entsprochen und die dagegen gerichteten "Generalangriffe des Rendite-Investments" zurückgewiesen.
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