Vermietung von öffentlichen Hallen und Sälen neu geregelt
Um eine einheitliche Behandlung aller Interessenten zu gewährleisten, hat der Gemeinderat jetzt eine Richtlinie über die „Vermietung von städtischen Hallen, Sälen und Bädern“ beschlossen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
NEUENBURG AM RHEIN. Die öffentlichen Säle und Hallen in Neuenburg und seinen Ortsteilen erfreuen sich großer Beliebtheit. Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Konzerte, Kaffeekränzchen und vieles mehr finden hier einen optimalen Rahmen. Auch für private Feiern werden die Räumlichkeiten gerne angemietet. Um eine einheitliche Behandlung aller Interessenten zu gewährleisten, hat der Gemeinderat jetzt eine Richtlinie über die "Vermietung von städtischen Hallen, Sälen und Bädern" beschlossen.
So ist jetzt vorgeschrieben, dass bei einer privaten Nutzung der Ortsteilhallen die Bewirtung entweder von einem ortsansässigen Verein übernommen werden muss oder bei externer ...