BGH-Urteil
Vermieter dürfen den Kabelanschluss weiter als Nebenkosten abrechnen
Mieter müssen weiter hinnehmen, dass Vermieter sie an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden – und die Kosten dafür abrechnen. Erst 2024 bekommen alle Mieter die Wahlfreiheit.
dpa
Fr, 19. Nov 2021, 12:55 Uhr
Haus & Garten
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