Verknappte Förderung

Arbeitsagentur vergibt Gründungszuschuss nur noch nach Ermessen / Gesamtbudget halbiert.  

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Seit Ende Dezember gelten für den sogenannten Gründungszuschuss der Arbeitsagentur neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Bisher war der Zuschuss eine Pflichtleistung, wenn Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG 1) sich selbstständig machten und bestimmte formale Voraussetzungen erfüllten. Von nun an steht es im Ermessen der Arbeitsagentur, wer gefördert wird. Dazu werden in Freiburg nun intern Entscheidungskriterien und -abläufe ausgefeilt. Was schon sicher ist: Statt 15 Millionen Euro wie im Vorjahr werden 2012 nur 7,5 Millionen Euro verteilt.

"Ohne Gründungszuschuss hätte ich mich nie selbstständig machen können", berichtet Mohamed Zaghzi (32), der im Oktober in Freiburg den Asimo-Reinigungsdienst gegründet hat. Nach der Schule hatte Zaghzi ohne Ausbildung in der Gastronomie gejobbt. Zuletzt war er zwei Jahre lang an ...

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