Ein Herrischrieder Bürger ruft zum "Aufstand" auf, nachdem sein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt wurde. Es geht um die Flächen für Windkraft. Der Gemeinderat will sich nicht einschüchtern lassen.
Das Bürgerbegehren gegen die Befürwortung des Gemeinderates vom 3. Juni, der die Teilfortfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee betrifft, ist rechtlich unzulässig. Dies stellte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag bei zwei Enthaltungen fest. Zuvor hatte die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens Maikel Schmähling Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bürgerbegehren ist nach juristischer Prüfung nicht zulässig
Einstimmig hatte der Gemeinderat im Juni die in der Teilfortschreibung des Regionalverbandes ...