Beschluss

Verfassungsschutz darf die AfD nicht "Prüffall" nennen

Dass der Verfassungsschutz die AfD zum "Prüffall" erklärt hat, ist erlaubt. Die Art und Weise, wie die Behörde diese Entscheidung öffentlich gemacht hat, ist aber nach Einschätzung des Verwaltungsgericht Köln nicht rechtens.  

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Alexander Gauland äußert sich zu dem U...prechenden Eilantrag der Partei statt.  | Foto: dpa
Alexander Gauland äußert sich zu dem Urteil, wonach der Verfassungsschutz die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als «Prüffall» bezeichnen darf. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht Köln gab damit einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

"Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft", teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht zu dem Beschluss äußern. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und ...

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Schlagworte: BfV-Präsident Thomas Haldenwang, Björn Höcke, Alexander Gauland

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