Urteil mit Signalwirkung
Verfassungsgerichtshof wendet sich gegen Mietenstopp-Begehren
Das bayerische Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist unzulässig. Auf Landesebene bestehe keine Kompetenz, einen Mietenstopp zu beschließen, sagt der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
Do, 16. Jul 2020, 19:39 Uhr
Wirtschaft
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Das Volksbegehren war von ...