Numerus Clausus

Verfassungsgericht prüft Vergabe von Medizinstudienplätzen

BZ-Plus Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn fast nur Abiturienten mit einer Eins als Gesamtnote Medizin studieren können? Darüber verhandelte jetzt das Bundesverfassungsgericht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer Medizin studieren will, braucht de... möglichst eine glatte Eins im Abitur.  | Foto: dpa
Wer Medizin studieren will, braucht derzeit vor allem eines – möglichst eine glatte Eins im Abitur. Foto: dpa
Im begehrten Studienfach Medizin kommen derzeit 62.000 Bewerber auf knapp 11.000 Studienplätze. Dabei werden 40 Prozent der Medizin-Studienplätze von der Stiftung für Hochschulzulassung zentral vergeben, je 20 Prozent nach der Abiturnote und 20 Prozent nach der Zeit, die sie schon auf eine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Martina Kadmon, Isabel Molwitz, Lukas J.

Weitere Artikel