Entscheidung in Karlsruhe
Verfassungsgericht lässt Telekommunikationsdaten löschen
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Bisher gespeicherte Daten müssen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "unverzüglich" gelöscht werden.
dpa & afp
Di, 2. Mär 2010, 10:10 Uhr
Deutschland
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