Architekt vor Gericht
Verfahren gegen Auflage eingestellt
Betrug oder Pfusch? Die Grenzen können fließend sein: Am Donnerstag musste sich der Inhaber eines Architekturbüros aus der Region vor dem Kenzinger Amtsgericht verantworten, weil er das Geld zweier Häuslebauer zum Teil auch für sich verwendet haben soll.
Mi, 2. Feb 2011, 16:25 Uhr
Kenzingen
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BREISGAU/KAISERSTUHL. Das Verfahren wurde schließlich nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft eingestellt – er muss 10 000 Euro an seine ehemaligen Auftraggeber zahlen.
Nach etwas mehr als einer Stunde signalisiert der Staatsanwalt Verhandlungsbereitschaft. Die Klage könne gegen Auflage vorläufig eingestellt werden. Der Verteidiger schlägt 5000 Euro vor. Der Ankläger fordert 12 000 Euro. "Das ...