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Bisher erfolgte die Anlieferung im Rahmen der Amtshilfe umsatzsteuerbefreit. Die Entsorgungskosten werden umsatzsteuerpflichtig durch eine Neuregelung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts – hierzu zählt auch der AZV. Dadurch würden 2400 Euro an Umsatzsteuer auf die Gemeinde zukommen. "Durch den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verbleibt die Klärschlammentsorgung auf beiden Seiten im hoheitlichen und somit umsatzsteuerfreien Bereich", erklärte der Kämmerer, Michael Faller, den Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung.
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