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Verbotenes Geschäft mit Glücksspiel

Freiburger Amtsgericht verurteilt 27-Jährigen aus Emmendingen wegen verschiedener Delikte zu einer Bewährungsstrafe.  

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FREIBURG/EMMENDINGEN. Das Freiburger Amtsgericht hat einen 27-Jährigen aus Emmendingen für verschiedene Delikte zu insgesamt drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann soll trotz ausdrücklichen Verbots Sportwettenterminals und manipulierte Glücksspielautomaten betrieben und darüber hinaus Beamte beleidigt haben. Der Verurteilte ließ vor Gericht erklären, er habe versucht, an Geld zu kommen, "um so zu leben wie die anderen". In Zukunft wolle er mit Glücksspiel nichts mehr zu tun haben.

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