Verbotene Früchte
Auf öffentlichen Wegen ist das Einsammeln von Fallobst tabu / Es gibt nur eine Ausnahme.
Jens Hofmann
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FREIBURG. Herbstzeit ist Erntezeit. Auch für Spaziergänger, denen die Bäume nicht gehören: Sie "bewaffnen" sich derzeit mit Taschen, ziehen los und sammeln Obst und Nüsse am Straßenrand und auf Feldwegen. Aber dürfen sie das eigentlich?
So lange die Frucht am Baum hängt, scheint der Fall klar zu sein: Am Baum hängende Früchte sind tabu – auch der "eine Apfel", der gepflückt wird, ist verboten. ...