Die Ärzte des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadenersatz für die Opfer zahlen. Das Landgericht Heilbronn wies am Dienstag eine entsprechende Klage vom Vater des Täters ab.
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Das Landgericht Heilbronn wies die Klage von Tim K.s Vater gegen die Ärzte seines Sohnes ab. Foto: dpa
Die Experten der Psychiatrischen Klinik in Weinsberg hätten wenige Monate vor dem Amoklauf bei mehreren Treffen mit dem 17-Jährigen seine Gefahr erkennen und vor seinem Sohn warnen müssen, hatte der Vater argumentiert. Ein Gutachter hielt bei der ...