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Justizpolitik

V-Leute dürfen künftig vorbestraft sein

BZ-Plus Erstmals soll in Deutschland der Einsatz von V-Leuten zur Strafverfolgung gesetzlich geregelt werden. Justizminister Buschmann hat kurz vor Weihnachten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.  

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Justizminister Marco  Buschmann (FDP)  | Foto: Britta Pedersen (dpa)
Justizminister Marco Buschmann (FDP) Foto: Britta Pedersen (dpa)
Bisher sind in der Strafprozessordnung nur verdeckte Ermittler geregelt. Das sind Polizisten, die unter falschem Namen in kriminellen Szenen ermitteln. Vertrauenspersonen (V-Personen) sind ...

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