Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, hat die Ampel 2023 das Bundeswahlrecht reformiert. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig – und muss überarbeitet werden.
Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht.
Nach ihr zogen Parteien auch ...