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Urteil bringt Klinik in Not

  • Mi, 10. September 2003
    Bad Säckingen

     

Verwaltung der Kreiskrankenhäuser vom Entscheid des Europäischen Gerichtshofs überrascht.

BAD SÄCKINGEN. Das Urteil aus Luxemburg sorgte für einen Paukenschlag: Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Bereitschaftsdienst von Ärzten in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet und damit bezahlt werden muss. Ein Urteil auch mit Auswirkungen für die Kreiskrankenhäuser in Bad Säckingen und Stühlingen: Erhebliche Mehrbelastungen sieht Betriebsdirektor Matthias Lebert auf die bereits defizitär arbeitenden Spitäler zukommen.

"Das Urteil hat immense Auswirkungen, gerade auch für die kleineren Häuser", erklärte Lebert, der "ganz erhebliche Mehrkosten" auf die Krankenhäuser in Bad Säckingen und Stühlingen zukommen sieht. Wie hoch die ...

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