Unverbindliche Grenzwerte
Beim Lärmschutz dürfen Kommunen weitreichendere Entscheidungen treffen als Straßenbaubehörden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
FREIBURG. Viele Kommunalpolitiker wollen das Problem des Verkehrslärms angehen. Doch oft werden sie von den staatlichen Behörden ausgebremst – weil angeblich die Grenzwerte der den Anwohnern zumutbaren Lärmbelastung nicht überschritten sind. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat jetzt in einem grundsätzlichen Urteil die Macht der Kommunalpolitiker in dieser Frage ausgeweitet.
Das Landesverkehrsministerium, dem die staatlichen Straßenverkehrsbehörden unterstellt sind, macht gute Miene zum Spiel: "Ich appelliere an die Gemeinden, das nun gestärkte Instrument der Lärmaktionsplanung vermehrt und engagiert zu nutzen", erklärte ...