Kommentar
Unser Schulsystem ist zu starr – und gehört geändert
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Willen der Eltern über den des Landes gestellt, wenn es um die Schulwahl geht. Das ist richtig so. Das Schulgesetz sollte einmal ordentlich überholt werden.
Do, 14. Sep 2017, 11:23 Uhr
Kommentare
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Wenn Eltern ihre Kinder an eine gute Schule im Nachbarort schicken wollen, obwohl es dieselbe Schulart vor Ort auch gibt, darf ihnen das Schulamt dies nicht verwehren. So der Tenor einer einstweiligen Anordnung, die jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg erlassen hat. Dem Kultusministerium fällt dazu nur ein, dass das Schulgesetz nachgebessert werden müsse. Wettbewerb unter Schulen wird so unterbunden.
Für manche Eltern reicht, wenn es um die weiterführende Schule für ihre Kinder geht, der möglichst kurze Schulweg. Andere achten auf Profile und Angebote, Lernmethoden und ...